Haftungsausschluss für Foto-Video-Peters

  1. Haftung des Fotografen:

    • Beschränkung der Haftung: Der Fotograf haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen.

    • Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Materialien: Für Verlust oder Beschädigung von Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder digitalen Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt:

    • Befreiung von der Leistungspflicht: Bei Ereignissen höherer Gewalt, die die Durchführung des Auftrags verhindern, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg oder behördliche Anordnungen, ist der Fotograf von der Leistungspflicht befreit.

  3. Datenaufbewahrung und -vernichtung:

    • Aufbewahrungspflicht: Der Fotograf verpflichtet sich, die erstellten Bilder und Daten mit Sorgfalt zu behandeln und nach Übergabe der Medien bei sich zu löschen.

    • Löschung der Daten: Nach der Übergabe können die Daten ohne weitere Benachrichtigung gelöscht werden.

  4. Haftung bei Mängeln:

    • Mängelrüge: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen.

    • Rechtsfolgen bei Mängeln: Bei berechtigten Reklamationen wird der Fotograf nachbessern oder Ersatz liefern.

  5. Haftung bei Verlust von Daten:

    • Haftungsausschluss: Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von digitalen Daten, es sei denn, der Verlust resultiert aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Fotografen.